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Beihilfen und Prämien

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FRANKREICH

 

Beihilfe zur energetischen Sanierung

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  • Steuergutschrift für die energetische Sanierung von Räumlichkeiten zur tertiären Nutzung durch VSE und KMU : Hierbei handelt es sich um eine Beihilfe für Arbeiten, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 für KMU und VSE durchgeführt werden, die Arbeiten an einem Gebäude für tertiäre Nutzung durchführen. Diese Beihilfe bietet eine Deckung von 30 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 25.000 € pro Unternehmen.

  • Energiesparzertifikate (EWG) : Dabei handelt es sich um ein staatlich überwachtes System, das Energielieferanten und -verteiler dazu verpflichtet, energetische Sanierungsarbeiten in allen Tätigkeitsbereichen (Wohnungsbau, Dienstleistungssektor, Industrie, Landwirtschaft, Verkehr usw.) zu finanzieren. Für die Regelung kommen alle Unternehmen in Frage, die Förderhöhe variiert je nach Projekt.

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AIDS

  • Helfen Sie dem ADEME-Sprungbrett : Zuschuss von 5.000 bis 200.000 €. ADEME für kleine Studien- oder Investitionsprojekte von Unternehmen zu spezifischen ökologischen Themen.

  • ADEME-Hilfe für Forschung, Entwicklung und Innovation: Kofinanzierung von ADEME für eine breite Palette von Maßnahmen, die von Abschlussarbeiten bis hin zu Innovationsprojekten im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel reichen.

  • ADEME-Unterstützung bei Studien und Beratung : Zuschuss von ADEME für Diagnosen und Studien, die von einem Experten zu Themen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel für das Unternehmen durchgeführt werden.

  • ADEME-Beihilfe für Investitionen: ADEME-Zuschuss für Unternehmensinvestitionsprojekte zu Themen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel.

 

Kredite

  • Grünes Darlehen von ADEME Bpifrance : Ziel des Darlehens ist es, VSEs und KMU zu ermutigen, Projekte zur Umwelt- und Energiewende durchzuführen. Von 10.000 bis 1.000.000 Euro ist es systematisch mit einer Kofinanzierung in gleicher Höhe verbunden und wird ohne Garantie auf das Vermögen des Unternehmens oder des Managers mit einem Bonussatz gewährt.

  • Grünes Darlehen : Dies ist ein von Bpifrance gewährtes Darlehen, um den Übergang von KMU und ETIs anzustoßen, die investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Verbesserung der Umweltleistung ihrer Industrieprozesse oder ihrer Produkte zu verbessern. Von 50.000 € bis 5.000.000 €, im Rahmen der Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalmittel des Unternehmens.

  • Energiespardarlehen : Dieses Darlehen ermöglicht die Kofinanzierung von Geräten, die für Energieeinsparzertifikate in den Sektoren „Gebäudegewerbe“ und „Industrie“ in Frage kommen, sowie damit verbundene Dienstleistungen, Materialien und Arbeiten.

  • Klimaschutzkredit : Dieses Darlehen ermöglicht die Finanzierung von Öko- und Energiewendeprojekten, die von VSEs und KMUs mit weniger als 50 Mitarbeitern durchgeführt werden.

 

 

 

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Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes

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Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.

Die Beihilfen werden in Form von Kapitalzuschüssen oder Zinszuschüssen gewährt.

Zielgruppe

BETROFFENE UNTERNEHMEN

Diese Beihilfen sind für alle Unternehmen und natürlichen Personen mit einer Niederlassungsgenehmigung bestimmt.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Den Unternehmen wird ein Leitfaden (Guide du requérant) zur Verfügung gestellt, um sie bei der Erstellung ihrer Antragsunterlagen zu unterstützen.

Die Beihilferegelung sieht mehrere Formen von Investitionen (Regelungen) vor, die für eine öffentliche Beihilfe in Betracht kommen:

  • Investitionen, die es den Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine solchen Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen;

  • die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen;

  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen;

  • Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung;

  • Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen;

  • Investitionen in die Altlastensanierung;

  • Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze;

  • Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen;

  • Investitionen in Energieinfrastrukturen;

  • Beihilfen für Umweltstudien.

Voraussetzungen

Unternehmen, die die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.

Fristen

Vorgehensweise und Details

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Beihilfe für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
    Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:

    1. Registrierung als Nutzer;

    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
    Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:

  • dem Beginn der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition;

  • der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Geräten oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der Kauf von Grundstücken und die Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Im Falle von Rückkäufen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die in direktem Zusammenhang mit dem erworbenen Betrieb stehen.

HÖCHSTBETRAG DER BEIHILFE

Der Betrag der Beihilfe kann je nach Art des finanzierten Projekts und der Art des antragstellenden Unternehmens zwischen 10 % und 100 % der Investitionen betragen.

Die folgende Tabelle fasst die Höchstbeträge aller Beihilferegelungen zusammen

 

Hilfe zur Verbesserung der natürlichen Umwelt

 

Mit dem Ziel, die Natur und die natürlichen Ressourcen zu schützen, gewährt das Umweltministerium Finanzhilfen zur Förderung der Umsetzung von Projekten mit folgenden Zielen:

  • Schutz der Artenvielfalt;

  • Verwaltung von Schutzgebieten;

  • die Kohärenz des Netzwerks von Schutzgebieten;

  • die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen;

  • Erhaltung von Lebensräumen oder wildlebenden Tier- und Pflanzenarten;

  • die Erhaltung des Charakters und der Schönheit der Landschaft, ländlicher Gebiete und Wälder.

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