
Umweltcharta
Verfassungsgesetz Nr. 2005-205 vom 1. März 2005
Die Franzosen,
Angesichts:
Dass Ressourcen und natürliche Gleichgewichte die Entstehung der Menschheit bestimmt haben;
Dass die Zukunft und die Existenz der Menschheit untrennbar mit ihrer natürlichen Umwelt verbunden sind;
Dass die Umwelt das gemeinsame Erbe der Menschen ist;
Dass der Mensch einen zunehmenden Einfluss auf die Lebensbedingungen und auf seine eigene Entwicklung ausübt;
Dass die biologische Vielfalt, die persönliche Entwicklung und der Fortschritt menschlicher Gesellschaften durch bestimmte Konsum- oder Produktionsweisen und durch die übermäßige Ausbeutung natürlicher Ressourcen beeinträchtigt werden;
Dass die Erhaltung der Umwelt genauso angestrebt werden muss wie die anderen grundlegenden Interessen der Nation;
Um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, dürfen Entscheidungen, die auf die Befriedigung der Bedürfnisse der Gegenwart abzielen, die Fähigkeit künftiger Generationen und anderer Völker, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährden.
PROCLAIMS:
Artikel 1. Jeder hat das Recht, in einer ausgeglichenen und gesunden Umwelt zu leben.
Artikel 2. Jeder hat die Pflicht, sich an der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt zu beteiligen.
Artikel 3. Jeder Mensch muss unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Schäden verhindern, die er der Umwelt zufügen kann, oder andernfalls die Folgen begrenzen.
Artikel 4. Jeder muss unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen zur Beseitigung der von ihm verursachten Umweltschäden beitragen.
Artikel 5. Wenn das Eintreten eines Schadens, auch wenn er nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ungewiss ist, ernsthafte und irreversible Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte, stellen die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Umsetzung des Risikos unter Anwendung des Vorsorgeprinzips sicher Beurteilungsverfahren und die Ergreifung vorläufiger und verhältnismäßiger Maßnahmen, um das Eintreten des Schadens zu verhindern.
Artikel 6. Die öffentliche Politik muss eine nachhaltige Entwicklung fördern. Zu diesem Zweck bringen sie Schutz und Entwicklung der Umwelt, wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt in Einklang.
Artikel 7. Jeder hat unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Grenzen das Recht, auf umweltbezogene Informationen der öffentlichen Behörden zuzugreifen und sich an der Entwicklung öffentlicher Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Umwelt zu beteiligen. „Umwelt“.
Artikel 8. Umwelterziehung und -schulung müssen zur Ausübung der in dieser Charta festgelegten Rechte und Pflichten beitragen.
Artikel 9. Forschung und Innovation müssen zur Erhaltung und Entwicklung der Umwelt beitragen.
Artikel 10. Diese Charta ist die Inspiration für Frankreichs europäisches und internationales Handeln.
Das städtische GeoportalNismus (GPU)
Das Stadtplanungs-Geoportal (GPU) bietet Zugriff auf Raumplanungsvorschriften.
Es ermöglicht jedem Bürger:
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Suchen Sie Ihr Land;
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Die geltenden Bebauungs- und Stadtplanungsvorschriften aufzeigen und hinterfragen;
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Konsultieren Sie alle oder einen Teil der städtebaulichen Dokumente direkt online (geografische Daten und kommunale oder interkommunale Vorschriften);
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Informieren Sie sich über die Dienstbarkeiten öffentlicher Versorgungsbetriebe, die sich auf die Nutzung Ihres Grundstücks auswirken.
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Laden Sie geografische (Zoneneinteilung) und wörtliche (Vorschriften) Daten im PDF-Format herunter.
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Überlagerte Informationsebenen anzeigen (Auswahl der Planungsvorschriften, Katasterhintergrund, Luftbild usw.);
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Erstellen und verteilen Sie Ihre eigene Karte mithilfe von Zeichenwerkzeugen (Rezepte zur Darstellung, Zeichenwerkzeuge).
Darüber hinaus können Fachleute mit den dort vorhandenen Daten verschiedene Studien durchführen.
Das Stadtplanungsdokument
Jede Gemeinde, die ihre Stadtentwicklung planen möchte, kann sich für eines dieser beiden lokalen Planungsdokumente entscheiden: den Gemeindeplan und den örtlichen Stadtplanungsplan (PLU).
Der Gemeindeplan
Der Gemeindeplan ist ein einfaches und anschauliches Stadtplanungsdokument für kleine Gemeinden, die keinen lokalen Stadtplanungsplan (PLU) entwickelt haben. Es ermöglicht ihnen, Sektoren abzugrenzen, in denen Baugenehmigungen erteilt werden können und in denen sie Baugenehmigungen erteilen können.
Der Gemeindeplan umfasst einen Präsentationsbericht und ein oder mehrere grafische Dokumente. Im Anhang sind die Gemeinnützigkeitsdienstbarkeiten aufgeführt, die sich auf die Nutzung des Grundstücks auswirken. Alle diese Dokumente und ihre kartografische Darstellung werden von den zuständigen lokalen Behörden auf der GPU zur Verfügung gestellt.
Das Plus
Der lokale Stadtplanungsplan (PLU) ist ein anspruchsvolleres Stadtplanungsdokument, das ein Entwicklungsprojekt auf der Ebene einer Gemeinde oder einer Gruppe von Gemeinden erstellt (interkommunaler PLU, bekannt als PLUi). Es ermöglicht der Gemeinde, ihre Vorschriften vollständig an die Besonderheiten ihres Gebiets und im Einklang mit ihrem allgemeinen Stadtentwicklungsprojekt anzupassen.
PLU(i) umfasst einen Präsentationsbericht, Vorschriften (schriftliche Bestimmungen und grafisches Dokument) sowie Entwicklungs- und Programmierrichtlinien (OAP). Im Anhang sind die Gemeinnützigkeitsdienstbarkeiten aufgeführt, die sich auf die Nutzung des Grundstücks auswirken.
Um den Schutz und die Entwicklung bemerkenswerter Kulturerbestätten im Gebiet sicherzustellen, kann ein Schutz- und Entwicklungsplan (PSMV) als PLU dienen.
Gemeinden und Einrichtungen der öffentlichen interkommunalen Zusammenarbeit (EPCI) sind berechtigt, die auf ihrem Gebiet geltenden Stadtplanungsdokumente in das Stadtplanungs-Geoportal hochzuladen.
Das Territoriale Kohärenzschema (SCoT)
Der Territoriale Kohärenzplan (SCoT) ist ein langfristiges interkommunales strategisches Planungsdokument (ca. 20 Jahre), das auf der Skala eines großen Wohngebiets oder eines Stadtgebiets entwickelt wird.
Das SCoT besteht aus einem Strategic Development Project (PAS), einem Orientierungs- und Zieldokument (DOO) sowie Anhängen.
Die für SCOT verantwortlichen Gemeinden sind berechtigt, ihre SCOT auf dem Stadtplanungs-Geoportal einzureichen.
Dienstbarkeiten für öffentliche Versorgungsbetriebe (SUP)
Gemeinnützige Dienstbarkeiten (SUP) sind gesetzlich genehmigte Verwaltungsbeschränkungen von Eigentumsrechten zugunsten öffentlicher Einrichtungen, Dienstleistungs- oder Baukonzessionäre und Privatpersonen, die eine Tätigkeit von allgemeinem Interesse ausüben.
Sie können Beschränkungen auferlegen und manchmal die Einleitung oder Fortsetzung von Bau-, Erschließungs- oder Abbrucharbeiten verbieten.
Die für öffentliche Dienstbarkeiten zuständigen Behörden sind sehr unterschiedlich (sie können Vertreter des Staates, lokaler Behörden oder nationaler Betreiber wie RTE, SNCF, Orange usw. sein). Sie sind jeweils dafür verantwortlich, die Dienstbarkeiten der öffentlichen Versorgung, für die sie verantwortlich sind, online zu stellen.
Das Stadtplanungs-Geoportal ermöglicht es Ihnen, den geografischen Standort, die Zoneneinteilung des SUP sowie seine rechtlichen Unterlagen einzusehen.
Stadtplanungsgesetz
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Titel I: Stärkung der Kohärenz der Stadt- und Territorialpolitik (Artikel 1 bis 54)
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Titel II: Stärkung der Stadtpolitik (Artikel 55 bis 93)
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Titel III: Umsetzung einer Reiserichtlinie für eine nachhaltige Entwicklung (Artikel 94 bis 139)
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Titel IV: Gewährleistung eines vielfältigen und hochwertigen Wohnungsangebots (Artikel 140 bis 201)
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Titel V: Verschiedene Bestimmungen und Aufhebungen (Artikel 202 bis 209)
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TITEL I: MOBILISIERUNG VON ÖFFENTLICHEM GRUNDSTÜCK ZUGUNSTEN DES WOHNUNGSBAUES (Artikel 1 bis 6)
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TITEL II: VERSTÄRKUNG DER VERPFLICHTUNGEN ZUR SOZIALEN WOHNUNGSPRODUKTION (Artikel 7 bis 30)
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TITEL III: BESTIMMUNGEN ÜBER GRAND PARIS (Artikel 31 bis 33)
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TITEL I: FÖRDERUNG DES ZUGANGS FÜR ALLE ZU würdigem und bezahlbarem Wohnraum (Artikel 1 bis 51)
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TITEL II: BEKÄMPFUNG UNwürdiger Wohnungen und heruntergekommener Miteigentumsverhältnisse (Artikel 52 bis 95)
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TITEL III: VERBESSERUNG DER LESBARKEIT UND WIRKSAMKEIT DER ÖFFENTLICHEN WOHNUNGSPOLITIK (Artikel 96 bis 125)
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TITEL IV: MODERNISIERUNG DER PLANUNGS- UND STADTPLANUNGSDOKUMENTE (Artikel 126 bis 177)
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Titel I: Jugendemanzipation, Staatsbürgerschaft und Partizipation (Artikel 1 bis 69)
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Titel II: SOZIALE GEMISCHUNG UND CHANCENGLEICHHEIT IM WOHNBEREICH (Artikel 70 bis 152)
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Titel III: FÜR WIRKLICHE GLEICHHEIT (Artikel 153 bis 223)
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Titel IV: ANWENDUNG IM AUSLAND (Artikel 224)
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Titel I: MEHR, BESSER UND GÜNSTIGER BAUEN (Artikel 1 bis 80)
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Titel II: ENTWICKLUNGEN IM SOZIALWOHNUNGSBEREICH (Artikel 81 bis 105)
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Titel III: Den Bedürfnissen aller gerecht werden und die soziale Durchmischung fördern (Artikel 107 bis 156)
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Titel IV: VERBESSERUNG DER LEBENSUMGEBUNG (Artikel 157 bis 234)
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FaltenLegislativer Teil (Artikel L110-1 bis L713-9)
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Lbetrunken VII: Umweltschutz in der Antarktis (Artikel L711-1 bis L713-9)
Stadtplanung Bau-Architektur-Plan (PUCA)
Der Stadtplanungs-, Bau- und Architekturplan (PUCA) ist ein 1998 gegründeter interministerieller Dienst, um das Wissen über Gebiete und Städte zu erweitern und öffentliche Maßnahmen zu informieren.
Biodiversität, Stadtplanung und Morphologie - BAUM
Beispiele für Öko-Nachbarschaften
Bau- und Wohnungsordnung
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Legislativer Teil (Artikel L111-1 bis L863-5)
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Buch I: Bau, Instandhaltung und Renovierung von Gebäuden (Artikel L111-1 bis L192-7)
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Buch V: Bekämpfung von minderwertigem Wohnraum (Artikel L511-1 bis L551-1)
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Buch VII: Gebäude, die unter den Status des Miteigentums fallen (Artikel L711-1 bis L741-2)
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Buch VIII: Persönliche Wohnbeihilfe (Artikel L811-1 bis L863-5)
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Regulierungsteil (Artikel R111-1 bis R863-17)
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Buch I: Bau, Instandhaltung und Renovierung von Gebäuden (Artikel R111-1 bis R192-4)
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Buch V: Bekämpfung von minderwertigem Wohnraum (Artikel R511-1 bis R541-5)
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Buch VI: Bestimmungen zur Bewältigung besonderer Wohnschwierigkeiten. (Artikel R612-1 bis R662-1)
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Buch VII: Gebäude, die unter den Status des Miteigentums fallen (Artikel R711-1 bis D731-3)
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Buch VIII: Persönliche Wohnbeihilfe (Artikel R811-1 bis R863-17)
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Anhänge (Artikel Anhang zu Artikel R172-4 bis Anhang zu Artikel D453-8)